kardiale Rehabilitation - ja oder nein?

Wir empfehlen praktisch ausnahmslos allen Patienten die Teilnahme an einem postoperativen kardialen Rehabilitationsprogramm. Über 95% unserer Patienten nehmen denn auch an einem Rehaprogramm teil. Sie als Patient werden in der Regel anlässlich des präoperativen Aufklärungsgesprächs von mir auf die verschiedenen Möglichkeiten mit ihren Vor- und Nachteilen hingewiesen und aufgefordert, sich im Vorfeld darüber Gedanken zu machen. Aufgrund verschiedener Entwicklungen hat dabei der Anteil an stationären gegenüber ambulanten Rehaformen stetig abgenommen. Heute werden schätzungsweise 2/3 unserer Patienten ambulant rehabilitiert. 

Für die Rehabilitation ist ein erneutes Kostengutsprachegesuch an die Krankenkasse des Patienten nötig, welches innerhalb von 4-5 Arbeitstagen vom Vertrauensarzt der Krankenkasse beantwortet wird. Zudem muss eine Anmeldung an der Rehainstitution vorgenommen werden. Beides wird von unserer Casemanagerin der Klinik jeweils am 1. oder 2. postoperativen Tag nach Rücksprache mit Ihnen und uns organisiert. 

Rehabilitation - ambulant? stationär?

Die ambulante kardiale Reha ist eine Pflichtleistung und wird von der Krankenkasse immer vergütet. Anders die stationäre kardiale Rehabilitation: Diese wird von der Krankenkasse nur übernommen, wenn mindestens eine der nachfolgenden Bedingungen beim Patienten vorliegt:
1. Medizinische Gründe, die eine stationäre Betreuung über die Spitalphase hinaus nötig machen
2. Ungünstige häusliche oder soziale Bedingungen (alleinstehend, eigener Betrieb zu Hause, Kleinkinder, viele Treppen)
3. Unzumutbarer Weg zur nächstgelegenen ambulanten Rehainstitution

Die ambulante Reha hat gegenüber der stationären mehrere Vorteile:
Sie ist eine Pflichtleistung der Krankenkasse, es gibt keine unnötigen und meist die Hospitalisation verlängernden Diskussionen mit der Krankenkasse um Kostengutsprache. 
Der Austritt kann nach rein medizinischen Überlegungen zusammen mit dem Patienten frei gewählt werden, es bedarf keiner Koordination mit Dritten. 
Bei Berufstätigen kann die ambulante Rehabilitation zudem in der 2. Phase berufsbegleitend durchgeführt werden, sofern eine teilzeitliche Arbeitsaufnahme möglich ist.

 

Rehabilitation - wann?

Die Krankenkassen verlangen in der Regel, dass die stationäre Rehabilitation unmittelbar, d.h. am Austrittstag vom Spital angetreten wird, ansonsten sie die Kostenübernahme verweigern können. Die Patienten müssen deshalb bis zur schriftlichen Vorlage der Kostengutsprache hospitalisiert bleiben und müssen in der Regel am gleichen Tag, an dem sie das Spital verlassen, in der Rehaklinik eintreten. Der Transport erfolgt in der Regel privat, ein Transport kann aber im Bedarfsfall von uns organisiert werden und muss vom Patient selber bezahlt werden. Die Krankenkassen übernehmen solche Reisekosten in der Regel nicht. 

Dem Patienten soll nach Spitalaustritt vor Aufnahme der ambulanten Rehabilitation mindestens noch 7-10 Tage passive Erholung vom Eingriff gegönnt werden, damit bis zur erste Sitzung der ambulanten Reha ca. 4 Wochen vergangen sind. Dies ermöglicht es dem Organismus des Patienten, aus der postoperativen katabolen Stressphase zu gelangen, um dann in der Erholungs- und Aufbauphase maximal vom Rehaprogramm zu profitieren. Ein zu früh einsetzendes Programm (wie es meist das stationäre Programm ist) erfüllt seinen Zweck nicht. Das ambulante Programm dauert zudem wesentlich länger (8-12W), was sehr sinnvoll ist, denn die meisten Fortschritte erzielen die Patienten nach ca 6-8 Wochen. Demgegenüber ist das stationäre Programm viel zu kurz, zumal es von ursprünglich 4 Wochen auf nunmehr noch 2- maximal 3 Wochen von den Krankenkassen gekürzt wurde. 

Rehabilitation - wo?

Es gibt mittlerweile ein Vielzahl von anerkannten Zentren und Institutionen, die ambulante und stationäre Herzrehabilitationen anbieten. Sie können sich im Vorfeld des Spitalaufenthaltes im Internet die jeweiligen Zentren anschauen. Eine Liste anerkannter Rehabilitationszentren finden Sie hier:

Institutionen für ambulante Herzrehabilitation

Zentren für stationäre Herzrehabilitation

 

Nachkontrollen und Arbeitsunfähigkeit

Die kardiologischen Nachkontrollen werden nach der Rehabilitation wieder von Ihrem Kardiologen vorgenommen. Die erste Kontrolle erfolgt nach 2-6 Monaten. Angaben dazu finden Sie in Ihrem Austrittsbericht. In der Regel werden Sie von Ihrem Kardiologen direkt hierzu aufgeboten. Ansonsten fixieren Sie rechtzeitig einen Termin in seiner Sprechstunde.

Eine herzchirurgische Nachkontrolle ist meist nicht nötig. Bei schlechter Wundheilung oder anderen chirurgischen Problemen werden wir Sie jedoch sicher engmaschig nachkontrollieren und bereits vor dem Spitalaustritt einen ersten Termin hierzu mit Ihnen vereinbaren.

Für die Zeit des Spitalaufenthaltes stellen wir Ihnen ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis aus. Die darüber hinausgehende AUF wird dann vom Rehazentrum und danach vom Hausarzt attestiert. Auf unserem Zeugnis vermerken wir, wie lange die AUF voraussichtlich noch dauern wird.

 

 



 
 
 
 

Atemberaubende Aussichten

Die Schweiz war Pionier bei Entwicklung und Aufbau von Herzrehabilitationsprogrammen und Rehabilitationszentren. Entsprechend gross und vielfältig ist das Angebot von Institutionen für ambulante und stationäre Rehabilitationen.

 
 
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